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   ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12   

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ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12 (https://dejure.org/2012,51094)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17.07.2012 - 7 Ca 727/12 (https://dejure.org/2012,51094)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 7 Ca 727/12 (https://dejure.org/2012,51094)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 561/75

    Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Betriebsrat - Freigestelltes

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Zudem habe das BAG in seinem Urteil vom 21.07.1978, Az. 6 AZR 561/75, auch festgestellt, dass die Frage der Kostentragung, die sich nach § 40 BetrVG richtet, und die Frage der Lohnfortzahlung nach § 37 Absatz 6 BetrVG nicht unabhängig nebeneinander stehen, sondern einheitlich zu behandeln seien.

    Insofern dient die völlige Freistellung von der beruflichen Tätigkeit nach § 38 BetrVG demselben Zweck wie die zeitweilige Arbeitsbefreiung gemäß § 37 Absatz 2 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1978, Az. 6 AZR 561/75, AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 4).

    Anders als ein von der Arbeitsleistung freigestellter Arbeitnehmer kann ein nach § 38 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied gerade nicht seine Freistellungszeit frei gestalten; es ist gehalten, in der Freistellungszeit Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1978, a. a. O.).

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Der Vergütungsanspruch entsteht aufgrund des Vertrags; er setzt nicht zwingend voraus, dass die vereinbarten Dienste tatsächlich geleistet werden (BAG, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 16/01, BeckRS 2002, 40940).

    Durch diese Freistellungserklärung, bei der nach § 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung der Klägerin entbehrlich war, ist es zum Abschluss eines rechtswirksamen Erlassvertrages im Sinne von § 397 BGB zwischen den Parteien gekommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2006, 8 Sa 920/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Az. 11 Sa 751/08, BeckRS 2009, 66670; BAG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 615 Rn. 122).

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Die Beklagte beruft sich insoweit auch auf das Urteil des BAG vom 29.09.2004, Az. 5 AZR 99/04, wonach eine in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte unwiderrufliche Freistellung nicht bedeute, dass ein über die gesetzlich geregelten Fälle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hinausgehender Rechtsgrund für eine Zahlungspflicht geschaffen wurde.

    Das BAG begründet seine Auffassung, wonach ein Lohnanspruch während einer Freistellung unabhängig von den gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Voraussetzungen wie nach dem EFZG nur im Falle einer besonderen Regelung bestehe, damit, dass ein anderes Verständnis den Parteiinteressen widersprechen und allein die Sozialversicherungsträger entlasten würde (BAG, Urteil vom 23.01.2008, Az. 5 AZR 393/03, NZA 2008, 595; BAG, Urteil vom 29.09.2004, Az. 5 AZR 99/04, NZA 2005, 104).

  • BAG, 23.04.1974 - 1 AZR 139/73

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Lohnanspruch -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Die Vorschrift des § 37 Absatz 6, Absatz 2 BetrVG soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder durch die Teilnahme an erforderlichen Schulungen keine Nachteile erleiden, sondern das sie ihnen nach dem Arbeitsvertrag zustehendes Arbeitsentgelt wie im Falle einer Nichtteilnahme erhalten (BAG, Beschluss vom 30.01.1973, Az. 1 ABR 22/72, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 1; BAG, Urteil vom 23.04.1974, Az. 1 AZR 139/73, juris).

    Es gilt das Lohnausfallprinzip, d. h. das Betriebsratsmitglied soll das an Vergütung erhalten, was es erhalten hätte, wenn es nicht an der Schulung teilgenommen hätte (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.1974, a. a. O.).

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Das BAG begründet seine Auffassung, wonach ein Lohnanspruch während einer Freistellung unabhängig von den gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Voraussetzungen wie nach dem EFZG nur im Falle einer besonderen Regelung bestehe, damit, dass ein anderes Verständnis den Parteiinteressen widersprechen und allein die Sozialversicherungsträger entlasten würde (BAG, Urteil vom 23.01.2008, Az. 5 AZR 393/03, NZA 2008, 595; BAG, Urteil vom 29.09.2004, Az. 5 AZR 99/04, NZA 2005, 104).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Die Vorschrift des § 37 Absatz 6, Absatz 2 BetrVG soll sicherstellen, dass Betriebsratsmitglieder durch die Teilnahme an erforderlichen Schulungen keine Nachteile erleiden, sondern das sie ihnen nach dem Arbeitsvertrag zustehendes Arbeitsentgelt wie im Falle einer Nichtteilnahme erhalten (BAG, Beschluss vom 30.01.1973, Az. 1 ABR 22/72, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 1; BAG, Urteil vom 23.04.1974, Az. 1 AZR 139/73, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 751/08

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes und Urlaubsgewährung während der

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Durch diese Freistellungserklärung, bei der nach § 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung der Klägerin entbehrlich war, ist es zum Abschluss eines rechtswirksamen Erlassvertrages im Sinne von § 397 BGB zwischen den Parteien gekommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2006, 8 Sa 920/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Az. 11 Sa 751/08, BeckRS 2009, 66670; BAG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 615 Rn. 122).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2006 - 8 Sa 920/05

    Vergütungsanspruch: Nichtleistung der vereinbarten Dienste

    Auszug aus ArbG Dortmund, 17.07.2012 - 7 Ca 727/12
    Durch diese Freistellungserklärung, bei der nach § 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung der Klägerin entbehrlich war, ist es zum Abschluss eines rechtswirksamen Erlassvertrages im Sinne von § 397 BGB zwischen den Parteien gekommen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2006, 8 Sa 920/05, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009, Az. 11 Sa 751/08, BeckRS 2009, 66670; BAG, Urteil vom 19.03.2002, a.a.O.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 615 Rn. 122).
  • LAG Hamm, 12.04.2013 - 13 Sa 5/13

    Kosten Betriebsratsschulung - Fortzahlung des Arbeitsentgelts während

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17.07.2012 - 7 Ca 727/12 - wird zurückgewiesen.

    - 7 Ca 727/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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